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   BSG, 13.08.1981 - 11 RA 6/81   

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BSG, 13.08.1981 - 11 RA 6/81 (https://dejure.org/1981,22012)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1981 - 11 RA 6/81 (https://dejure.org/1981,22012)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1981 - 11 RA 6/81 (https://dejure.org/1981,22012)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 6/81
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 30. April 1981 (11 RA 54/80, zur Veröffentlichung bestimmt) zum gleichen Rechtsproblem unter Hinweis auf BSGE 48, 100 ausgeführt hat, läßt schon der Wortlaut der Regelung in Buchstabe a) des § 36 Abs. 1 Nr. 4 AVG die Auslegung zu, daß darunter nicht jede in der deutschen Rentenversicherung der Versicherungspflicht nicht unterliegende Lehrzeit fällt.

    Gilt dies aber für die Lehrzeiten nach Februar 1957, dann müssen die als Ausfallzeiten in Betracht kommenden Lehrzeiten vor März 1957 ebenfalls in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zurückgelegt worden sein; damit fallen die in familienhafter Mitarbeit vor März 1957 zurückgelegten als Ausfallzeittatbestände aus; denn auch nach Februar 1957 entfiel weiterhin für Lehrzeiten die Versicherungspflicht, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern in familienhafter Mitarbeit ihre Grundlage hatten (Urteil vom 30. April 1981 a.a.O.).

    Hierbei ist es unerheblich, daß die vom RVA für die sogenannten "Meistersöhne" entwickelten Rechtsgrundsätze (AN 1937, 300) in einem wesentlich weiteren Umfang die familienhafte Mitarbeit bejaht haben als die spätere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im sogenannten Meistersohn-Urteil des 3. Senats vom 5. April 1956 (BSGE 3, 30) und daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1981 a.a.O. der Auffassung des 3. Senats auch für zurückliegende Zeiten beigetreten ist.

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 6/81
    Hierbei ist es unerheblich, daß die vom RVA für die sogenannten "Meistersöhne" entwickelten Rechtsgrundsätze (AN 1937, 300) in einem wesentlich weiteren Umfang die familienhafte Mitarbeit bejaht haben als die spätere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im sogenannten Meistersohn-Urteil des 3. Senats vom 5. April 1956 (BSGE 3, 30) und daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1981 a.a.O. der Auffassung des 3. Senats auch für zurückliegende Zeiten beigetreten ist.
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 48/78

    Ausfallzeit - Im Ausland zurückgelegte Lehrzeit

    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 6/81
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 30. April 1981 (11 RA 54/80, zur Veröffentlichung bestimmt) zum gleichen Rechtsproblem unter Hinweis auf BSGE 48, 100 ausgeführt hat, läßt schon der Wortlaut der Regelung in Buchstabe a) des § 36 Abs. 1 Nr. 4 AVG die Auslegung zu, daß darunter nicht jede in der deutschen Rentenversicherung der Versicherungspflicht nicht unterliegende Lehrzeit fällt.
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91

    Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit

    Spätestens mit dem 7. September 1949 sind Akte der deutschen Staatsgewalt, die - wie die SVVereinfV - wegen der Besetzung Deutschlands möglicherweise keine - flächendeckende - Wirksamkeit hatten entfalten können, nach der übereinstimmenden Rechtsprechung aller mit dieser Frage befaßt gewesenen Senate des BSG (vgl. z.B. BSGE 3, 161, 170; BSG, Urteil vom 6. September 1956 [4 RJ 111/54]; BSG, Urteil vom 20. September 1956 [5 RKn 14/55]; BSGE 10, 156, 159; 18, 246, 248; BSG SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3, S. 4; BSGE 52, 1, 5; BSG, Urteil vom 13. August 1981 [ 11 RA 6/81]; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 64, S. 182, Nr. 66, S. 183; SozR 3-1500 § 77 Nr. 1, S. 2; SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2, S. 7) im gesamten damaligen Bundesgebiet (zur Nichtgeltung im Saarland vgl. BSG SozR Nr. 8 zu § 168 RVO) wirksam geworden, soweit sie nicht unter einen der im Besatzungsstatut vom 12. Mai 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 13) ausdrücklich vorbehaltenen Materien fielen, was bei Teil I der SVVereinfV nicht der Fall war (vgl. BSGE 15, 65, 69).
  • BSG, 25.04.1989 - 4 RA 49/88

    Lehrzeit beim Ehegatten als Ausfallzeit

    Denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat aus Wortlaut, Wortsinn und Entstehungsgeschichte des § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a AVG gefolgert, daß unter die Vorschrift nicht jede Lehrzeit falle, die - aus welchem Grund auch immer - nicht versicherungspflichtig gewesen sei (BSGE 48, 100 = SozR 2200 § 1259 Nr. 37, BSGE 52, 1 = SozR aaO Nr. 50; BSG, Urteile vom 13. August 1981 - 11 RA 6/81 - und vom 27. April 1982 - 1 RA 5/82).
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